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"Die Post im Internet. Der E-Postbrief kommt.", so wirbt die Deutsche Post derzeit mächtig für ihren neuen E-Postbrief. Durch persönliche Legitimierung und Identifizierung soll E-Mail eine rechtliche Verbindlichkeit und Sicherheit aufweisen, wie bislang nur "echte" Briefe und Faxe. Entsprechend wird die Werbetrommel gerührt und jederman die Registrierung der persönlichen E-Post Adresse angeraten. Vermutlich wird eine entsprechende Registrierung über kurz oder lang Pflicht werden, ob man sich allerdings jetzt schon freiwillig in die Fänge der Post begibt sollte wohl überlegt sein. Schließlich gibt es zu dem Thema ellenlange AGBs, die man kennen sollte bevor man sich ins E-Post Abenteuer stürzt.

Ich verzichte auf "meine" Adresse schon aus dem Grund, weil es in § 6 "Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers" so einige Punkte gibt, die wenig lecker schmecken. Abgesehen davon, dass sich dort die tatsächliche Nutzbarkeit im amtlichen und geschäftlichen Verkehr schon weit weniger umfassend gibt: "...wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden."

Noch weniger schön sind die Pflichten: "Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag."

Um die E-Post nutzen zu dürfen, verpflichtet man sich also - durch die zwangsweise Annahme der AGB - zur täglichen Überwachung der elektronischen Post! Jetzt könnte man ja sagen: "Mir doch egal was da steht - ich checke meine mail wann ich will." Wer aber beipsielsweise gelegentlich im Web publiziert und damit tagtäglich mit irgendeiner Abmahnung rechnen muss, der könnte mit legerem Mailabruf bei typisch kurzer vorgegebener Reaktionszeit seitens "gewinnorientierter Anwälte" unangenehm teuer aufs Kreuz fallen...

Für mich sind diese AGBs jedenfalls der Grund, vorerst auf die elektronische E-Post Fußfessel zu verzichten und E-Mail nach Gusto ganz privat mit eigener Mailadresse zu betreiben, so lange es geht, und solange es die Kontrollfreaks staatlicherseits zulassen.